Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Vertragsbedingungen der Firma Busreisen Edgar Wimmer für die Anmietung von Omnibussen.

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Mietomnibusbedingungen, nachfolgend „MOB“ abgekürzt, werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vertrages, der im Falle der Anmietung von Omnibussen zwischen uns, der Firma Busreisen Edgar Wimmer und dem Auftraggeber, nachfolgend „AG“ abgekürzt, zu Stande kommt. 

Bitte lesen Sie diese MOB vor der Auftragserteilung sorgfältig durch. Wir empfehlen die Mitführung dieser MOB während der Fahrt, die Unterrichtung Ihrer Reiseleiter und sonstigen Beauftragten sowie Ihrer Fahrgäste über den Inhalt dieser Vertragsbedingungen, damit diese sich jederzeit über ihre Rechte und Pflichten als AG und deren Auswirkungen für das Verhalten der Reiseleiter, Beauftragten und Fahrgäste selbst orientieren können.

1. 

Rechtsgrundlagen, Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

1.1.  

Auf die gesamten Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen Busreisen Edgar Wimmer und dem AG finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen (insbesondere zu Preisen und Leistungen), soweit wirksam vereinbart diese Vertragsbedingungen und hilfsweise die Vorschriften des Mietrechts über die Anmietung beweglicher Sachen (§§ 535 ff. BGB) Anwendung.

1.2.  

Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Verträge mit natürlichen Personen und Gruppen, soweit der Vertrag weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne von § 13 BGB). 

Diese Vertragsbedingungen gelten auch für Verträge mit gewerblichen oder selbstständigen Auftraggebern, soweit diese den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließen (Unternehmer i.S. von § 14 BGB).

1.3.  

Folgende Vertragsbestimmungen gelten nur für Unternehmer als AG:

a)  Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge des AG mit Busreisen Edgar Wimmer und zwar auch dann, wenn diese Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich vereinbart, in Bezug genommen oder für anwendbar erklärt worden sind.

b)  Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG haben für das Vertragsverhältnis mit Busreisen Edgar Wimmer keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom AG für anwendbar erklärt wurden und auch dann nicht, wenn Busreisen Edgar Wimmer diesen Bedingungen nicht widerspricht.

1.4.  

Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem AG und Busreisen Edgar Wimmer anwendbare zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Gewerberechts und des Personenbeförderungsrechts, sowie anwendbare Vorschriften aus Verordnungen der Europäischen Union (insbesondere der Fahrgastrechteverordnung), bleiben durch diese Vertragsbestimmungen unberührt.

2. 

Vertragsabschluss

2.1.  

Der AG kann sein Interesse an der Anmietung eines Busses mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Telefax und – soweit Busreisen Edgar Wimmer dies auf seiner Internetseite vorsieht – online mit einem entsprechenden Anfrageformular übermitteln.

2.2.  

Busreisen Edgar Wimmer unterrichtet den AG auf der Grundlage der übermittelten Angaben über die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge, die Preise, Leistungen und sonstigen Konditionen. Diese Unterrichtung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von Busreisen Edgar Wimmer an den AG dar. Gleichzeitig unterrichtet Busreisen Edgar Wimmer den AG über die Form einer eventuellen Auftragserteilung.

2.3.  

Mit der Auftragserteilung bietet der AG Busreisen Edgar Wimmer den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Soweit in der Unterrichtung Busreisen Edgar Wimmer über die Vertragskonditionen keine bestimmte Form ausdrücklich vorgegeben ist, kann die Auftragserteilung mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder – soweit von Busreisen Edgar Wimmer so vorgesehen – online erfolgen.

2.4.  

Wird seitens Busreisen Edgar Wimmer die Möglichkeit einer verbindlichen Onlinebuchung über die Internetseite der Busreisen Edgar Wimmer angeboten, so informiert Busreisen Edgar Wimmer den AG im Internetauftritt über die einzelnen Schritte zur verbindlichen Buchung und den weiteren Ablauf des Vertragsabschlusses. Die Onlinebuchung wird in diesem Fall seitens des AG durch Anklicken der Buttons “Zahlungspflichtig buchen” in dem Sinne verbindlich, dass der AG durch Anklicken dieses Buttons Busreisen Edgar Wimmer ein verbindliches Vertragsangebot auf Abschluss eines Mietvertrages unterbreitet, welches im Falle der Annahme dieses Vertragsangebotes durch den BU zum zahlungspflichtigen Vertragsabschluss mit dem AG führt. 

Die Regelungen in Ziff. 2.3 bis 2.7 gelten für diesen Buchungsablauf entsprechend.

2.5.  

An das mit der Auftragserteilung erfolgende Vertragsangebot ist der AG, soweit keine andere Frist ausdrücklich vereinbart ist, 7 Werktage gebunden.

2.6.  

Grundlage des Vertragsangebots des AG an Busreisen Edgar Wimmer sind die Angaben zum Fahrzeug, zu Preisen und Leistungen in der Unterrichtung über die Vertragskonditionen nach Ziff. 2.2 sowie diese Vertragsbedingungen.

2.7.  

Der Vertrag kommt für Busreisen Edgar Wimmer und den AG rechtsverbindlich mit Zugang der Auftragsbestätigung von Busreisen Edgar Wimmer beim AG zu Stande.

2.8.  

Unterbreitet Busreisen Edgar Wimmer, gegebenenfalls nach vorheriger Klärung der Verfügbarkeit der vom AG gewünschten oder in Aussicht genommenen Mietomnibusleistungen, ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot, so kommt der Vertrag abweichend von den Regelungen in Ziff. 2.1 bis 2.3 und 2.5 bis 2.7 wie folgt zu Stande:

a)  In diesem Fall stellt das Angebot von Busreisen Edgar Wimmer das verbindliche Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages auf der Grundlage der in diesem Angebot bezeichneten Preise und Leistungen und dieser MOB dar.

b)  Der Vertrag kommt rechtsverbindlich dadurch zu Stande, dass der AG dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen in der von Busreisen Edgar Wimmer vorgegebenen Form annimmt und Busreisen Edgar Wimmer diese Annahmeerklärung innerhalb einer gegebenenfalls von Busreisen Edgar Wimmer vorgegebenen Frist zugeht. Busreisen Edgar Wimmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet eingehende Annahmeerklärungen anzunehmen. Es wird davon den AG unverzüglich unterrichten.

c)  Busreisen Edgar Wimmer wird dem AG den Eingang seiner Annahmeerklärung bestätigen. Der Vertrag ist in diesem Fall jedoch rechtsverbindlich bereits mit Eingang der Annahmeerklärung des AG beim BU abgeschlossen und die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages damit nicht vom Zugang dieser Eingangsbestätigung beim AG abhängig.

2.9.  

Bei Gruppen, Behörden, Vereinen, Institutionen und Firmen ist Auftraggeber und Vertragspartner Busreisen Edgar Wimmer ausschließlich die jeweilige Gruppe, Behörde usw., bzw. der jeweilige Rechtsträger, soweit die Auftragserteilung nicht ausdrücklich für eine andere natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit als AG erfolgt oder sich aus den Umständen ergibt, dass die Auftragserteilung in deren Namen erfolgen soll.

Die Person, welche für eine Gruppe, Behörde, einen Verein, eine Institution oder eine Firma den Auftrag erteilt, hat für die Verpflichtungen des AG, für den sie handelt, wie für ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen, soweit sie diese besondere Einstandspflicht durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat oder nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 179 BGB) als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat.

3. 

Leistungen und Umfang der Vertragspflichten Busreisen Edgar Wimmer, termingebundene Transporte, Sitzplatzzuweisungen

3.1.  

Die Leistungspflicht von Busreisen Edgar Wimmer besteht in der mietweisen Überlassung des Fahrzeugs einschließlich des/der Fahrer(s) zur Personenbeförderung nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen. Busreisen Edgar Wimmer schuldet demnach nicht die Beförderung selbst im Sinne eines werkvertraglichen Erfolges.

3.2.  

Der Anlass und/oder der Zweck der vertragsgegenständlichen Beförderung ist ohne diesbezügliche ausdrückliche Vereinbarung mit Busreisen Edgar Wimmer nicht Vertragsgrundlage. Der Wegfall oder die Änderung von Anlass und Zweck (ganz oder teilweise), insbesondere der Wegfall oder Ausfall von Zielorten, Veranstaltungen, Besuchen oder Ähnlichem begründen daher keinen Anspruch des AG auf einen kostenlosen Vertragsrücktritt, eine Kündigung, eine Preisreduzierung oder sonstige Anpassungen des Vertrages.

3.3.  

Dient der vertraglich geschuldete des Busses der termingebundenen Erreichung von Zielen oder Veranstaltungen, so gilt:

a)  Busreisen Edgar Wimmer plant unter Berücksichtigung der Streckenführung, der Witterung, der Lenkzeiten und notwendiger Pausen, den Zeitbedarf und den sich hieraus ergebenden Abfahrtszeitpunkt.

b)  Es obliegt dem AG, insbesondere soweit dieser Unternehmer ist, und insbesondere soweit der AG über entsprechende Erfahrungen mit dem Ziel, der Veranstaltung und/oder der Strecke verfügt, entsprechende Hinweise und Bedenken zur geplanten Streckenführung oder zum Zeitbedarf rechtzeitig gegenüber Busreisen Edgar Wimmer vorzubringen.

c)  Soweit Busreisen Edgar Wimmer keine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verletzt, haftet Busreisen Edgar Wimmer nicht für das rechtzeitige Erreichen des Ziels, bzw. der Veranstaltung. Durch die Verspätung verursachte Kosten des AG oder seiner Fahrgäste gehen zu Lasten des AG.

d)  Trifft Busreisen Edgar Wimmer zur Vermeidung von Verspätungen oder als deren Folge nach Anweisung oder in Übereinstimmung mit dem AG bzw. dessen Beauftragten Maßnahmen (z.B. Kommunikation, Einsatz zusätzlicher Fahrer, Nutzung alternativer Verkehrsmittel), so hat der AG an Busreisen Edgar Wimmer die entsprechenden Aufwendungen zu erstatten.

3.4.  

Die Leistungspflicht von Busreisen Edgar Wimmer umfasst nicht die Beaufsichtigung der Fahrgäste. Bei der Beförderung von Minderjährigen übernimmt Busreisen Edgar Wimmer insbesondere keine vertragliche Aufsichtspflicht.

3.5.  

Für die Leistungspflicht von Busreisen Edgar Wimmer bei behinderten Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität gilt:

a)  Hilfs- und Betreuungsleistungen sind von Busreisen Edgar Wimmer nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

b)  Den AG trifft die Pflicht, Busreisen Edgar Wimmer bereits vor Vertragsschluss auf die voraussichtliche Zahl hilfsbedürftiger Personen hinzuweisen und genaue Angaben über deren Einschränkungen und Hilfsbedürfnisse zu machen; die Angaben sind rechtzeitig vor Fahrtbeginn zu ergänzen und zu konkretisieren. Macht eine wesentliche Erhöhung der Zahl hilfsbedürftiger Personen gegenüber den Angaben vor Vertragsschluss den Einsatz eines anderen Busses, zusätzlicher Fahrer oder sonstige besondere Maßnahmen erforderlich, so hat der AG hierfür ein besonderes Entgelt über die vereinbarte Vergütung hinaus zu bezahlen.

3.6. 

Busreisen Edgar Wimmer trifft keine Verpflichtung zur Beaufsichtigung von Sachen, die der AG oder seine Fahrgäste im Fahrgastraum  des  Fahrzeugs  zurücklassen; ebenso trifft  Busreisen Edgar Wimmer keine Verpflichtung zur Beaufsichtigung  des Gepäcks beim Be- und Entladen.  Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des AG und seiner Fahrgäste aufgrund v on Pflichtverletzungen  des  BU und/oder des  Fahrers bezüglich des ordnungsgemäßen Abstellens und  des Verschlusses des  Busses   und  der  Gepäckfächer   sowie  diesbezüglicher   technischer Mängel des Busses.

3.7. 

Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt für Informationen und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Fahrt, vor allem bei Fahrten ins Ausland:

a)  Busreisen Edgar Wimmer ist nicht verpflichtet, dem AG oder seinen Fahrgästen Hinweise zu Visa-, Einreise-, Devisen- und Zollbestimmungen zu erteilen. Der AG ist selbst für die Beachtung dieser Bestimmungen, deren Einhaltung sowie die Beschaffung notwendiger Dokumente, Genehmigungen und Unterlagen verantwortlich. Er ist verpflichtet, seine Fahrgäste  zur Einhaltung der Bestimmungen und zur Mitführung entsprechender Unterlagen, Ausweispapiere und Dokumente anzuhalten.

b)  Busreisen Edgar Wimmer schuldet dem AG keine Hinweise zu rechtlichen Konsequenzen, welche sich aus der Anmietung des Busses, dem Anlass, dem Ziel, dem Zweck und der Durchführung der Fahrt ergeben. Insbesondere obliegt es ausschließlich dem AG zu überprüfen, ob er mit der Erteilung des Auftrages an Busreisen Edgar Wimmer und/oder der Durchführung der Fahrt in die Rechtsstellung eines Pauschalreiseveranstalters gelangt oder bezüglich der Fahrt in sonstiger Weise eigene vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen des AG seinerseits gegenüber seinen Fahrgästen begründet werden. Zur Einhaltung entsprechender Vorschriften ist der AG ausschließlich selbst verpflichtet.

c)  Busreisen Edgar Wimmer ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem AG nicht verpflichtet, über die ihm nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegenden Versicherungen hinaus Versicherungen zu Gunsten des AG oder seiner Fahrgäste abzuschließen oder auf solche Versicherungen hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Reiserücktrittskostenversicherungen, Reiseabbruchversicherungen oder Versicherungen zur Deckung der Kosten einer Rückführung bei Unfall oder Krankheit.

3.8.  

Im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere der Beachtung von Vorschriften durch Busreisen Edgar Wimmer betreffend Bustransporte von behinderten Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität) liegen die Zuweisung bestimmter Sitzplätze im Bus sowie diesbezügliche vertragliche Vereinbarungen mit den Fahrgästen ausschließlich im Ermessen und im Zuständigkeitsbereich des AG.

3.9.  

Busreisen Edgar Wimmer, dessen Fahrer oder sonstige Beauftragte trifft ohne ausdrückliche diesbezügliche vertragliche Vereinbarung keine Verpflichtung, bestimmte Sitzplatzzuweisungen zu organisieren, umzusetzen und sicherzustellen; insbesondere besteht diesbezüglich keine Verpflichtung zur Information oder zur Anweisung gegenüber den Fahrgästen.

3.10.  

Busreisen Edgar Wimmer, dessen Fahrer oder sonstige Beauftragte sind jedoch berechtigt, Sitzplatzzuweisungen des AG oder seiner Fahrer oder Beauftragten zu ändern, insbesondere Fahrgästen verbindlich andere als die vorgesehenen oder mit dem AG vereinbarten Sitzplätze zuzuweisen, falls dies aufgrund der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere gegenüber behinderten Fahrgästen oder Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität) oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dies gilt auch, soweit sich eine solche Sitzplatzzuweisung als eine Maßnahme darstellt, die aus den in Ziff. 10.5 a) bis f) genannten Gründen an Stelle eines Ausschlusses von der Beförderung getroffen wird.

4.

Leistungsänderungen, Änderungen bezüglich des eingesetzten Fahrzeugs

4.1. 

Änderungen wesentlicher vertraglicher Leistungen, insbesondere eine Änderung des vorgesehenen Fahrzeugtyps, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von  Busreisen Edgar Wimmer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.

4.2. 

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. 

Busreisen Edgar Wimmer ist verpflichtet, den AG über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu informieren.

4.4.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen vertraglichen Leistung ist der AG berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Der AG hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung Busreisen Edgar Wimmer über die erhebliche Änderung der vertraglichen Leistungen dieser gegenüber geltend zu machen.

4.5. 

Wird aufgrund eines einseitigen Änderungswunsches des AG, für dessen Berücksichtigung kein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch des AG besteht, oder aufgrund entsprechender Vereinbarungen im Vertrag oder nach Vertragsabschluss eine Reduzierung der Sitzplatzkapazität, der Streckenführung, der Streckenlänge, der Vertragsdauer oder sonstiger wesentlicher vertraglicher Leistungen vorgenommen, so ist Busreisen Edgar Wimmer berechtigt, ein anderes als das vertraglich vorgesehene Fahrzeug, gegebenenfalls an Stelle eines Fahrzeugs maximal zwei andere oder kleinere Fahrzeuge, einzusetzen. Diese Fahrzeuge dürfen nach Art und Ausstattung qualitativ vom vertraglich vereinbarten Fahrzeug abweichen. 

Eventuelle Minderungsansprüche des AG im Falle eines solchen ersatzweisen Einsatzes bleiben unberührt.

4.6. 

Die Regelung in Ziff. 4.5 gilt entsprechend, wenn der Einsatz eines vertraglich vorgesehenen Fahrzeugs durch Umstände unmöglich geworden ist, die außerhalb des Risiko- und Herrschaftsbereichs der Busreisen Edgar Wimmer liegen. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall durch höhere Gewalt (Witterungsschäden, Diebstahl, Vandalismus) sowie Schäden durch Kfz-Unfälle, welche nicht  von der Busreisen Edgar Wimmer oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind.

5.

Preise, Zahlung

5.1.  

Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis, soweit nichts anderes vereinbart ist oder soweit nicht die Voraussetzungen einer Preiserhöhung gemäß Ziffer 6. dieser Vertragsbedingungen gegeben sind.

5.2.  

Im vereinbarten Mietpreis sind die Kosten für Treibstoff, Öl und sonstige Betriebsmittel und die Personalkosten für den/die Fahrer nach Maßgabe der vereinbarten Miet-/Einsatzzeit und der vereinbarten Fahrtstrecke enthalten. Sonstige Zusatz- und Nebenkosten, insbesondere Maut- und Parkgebühren, trägt der AG. Busreisen Edgar Wimmer wird den AG, soweit möglich, vor Vertragsabschluss über die Art und die voraussichtliche Höhe solcher Zusatz- und Nebenkosten informieren. Sind Übernachtungs- und Verpflegungskosten für den Fahrer im Preis nicht beinhaltet, so wird Busreisen Edgar Wimmer den AG hierauf vor Vertragsabschluss (insbesondere im Angebot) hinweisen. .

5.3. 

 Mehrkosten, die aufgrund vom AG gewünschter Leistungsänderungen anfallen, werden zusätzlich berechnet.

5.4. 

Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlungsfällig. Andere Zahlungsarten als in bar oder durch Banküberweisung sind nur möglich, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Zahlungen in Fremdwährungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5.5.  

Überweisungen, vor allem aus dem Ausland, haben kosten- und spesenfrei zu erfolgen.

5.6.  

Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto von Busreisen Edgar Wimmer an.

5.7.  

Sind Vorauszahlungen vereinbart, so gilt, dass Busreisen Edgar Wimmer, soweit es zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des AG besteht, nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten und den AG mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7. dieser Bedingungen zu belasten.

5.8.  

Befindet sich der AG gegenüber Busreisen Edgar Wimmer mit unbestrittenen Zahlungsforderungen aus früheren Verträgen oder aufgrund gesetzlicher Zahlungsansprüche von Busreisen Edgar Wimmer in Verzug, so kann

Busreisen Edgar Wimmer die Erbringung der vertraglichen Leistungen aus späteren Aufträgen verweigern, bis die unbestrittene Forderung einschließlich Verzugszinsen, Mahnkosten, Gerichts- und Anwaltskosten vollständig bezahlt sind. Der AG kann die Zahlung zur Abwendung des Zurückbehaltungsrechts von Busreisen Edgar Wimmer unter Rückforderungsvorbehalt leisten. Besteht Zahlungsverzug mit bestrittenen vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsansprüchen, so kann der BU vertragliche Leistungen aus späteren Verträgen verweigern, soweit der AG nicht zuvor Sicherheit durch unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder durch Hinterlegung auf einem Treuhandkonto eines von Busreisen Edgar Wimmer bestimmten Rechtsanwalts oder Notars leistet.

6. 

Preiserhöhung

6.1. 

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist Busreisen Edgar Wimmer berechtigt, eine Preiserhöhung bis zu 10% des vertraglich vereinbarten Preises zu verlangen bei einer Erhöhung von Kraftstoffkosten, Personalkosten sowie Steuern und Abgaben, soweit sich diese Erhöhung auf den vereinbarten Mietpreis auswirkt.

6.2. 

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Beginn der Beförderungsleistung mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Busreisen Edgar Wimmer nicht vorhersehbar waren. Busreisen Edgar Wimmer hat den AG unverzüglich nach Bekanntwerden des Erhöhungsgrundes zu unterrichten, die Erhöhung geltend zu machen und den Erhöhungsgrund nachzuweisen.

6.3. 

Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 3% des vereinbarten Grundmietpreises übersteigt, kann der AG ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber Busreisen Edgar Wimmer vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf keiner bestimmten Form und ist  Busreisen Edgar Wimmer gegenüber unverzüglich nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Dem AG wird für die Rücktrittserklärung zur Vermeidung von Missverständnissen jedoch die Schriftform oder Textform (E-Mail) empfohlen.

7. 

Rücktritt und Kündigung durch den Auftraggeber

7.1. 

Die nachfolgenden Vorschriften gelten nur, soweit zwischen Busreisen Edgar Wimmer und dem AG im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Rücktrittsrechte kraft Handelsbrauch werden ausdrücklich ausgeschlossen.

7.2. 

Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung ist der AG nicht berechtigt, einseitig eine Reduzierung bzw. Änderung der Sitzplatzkapazität, der Einsatzzeit, der Vertragsdauer, der Streckenführung, der Streckenlänge, des vertraglich vorgesehenen Fahrzeugtyps oder sonstiger wesentlicher vertraglicher Leistungen zu verlangen. Stimmt Busreisen Edgar Wimmer solchen Änderungen zu, stehen ihm die Rechte nach Ziff. 4.5 dieser Vertragsbedingungen zu. Ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Mietpreises kommt nur gem. Ziff. 4.5 bei ersatzweisem Fahrzeugeinsatz in Betracht.

7.3. 

Der AG kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Vertragspartner, die Kaufleute oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind, haben einen Rücktritt in Schriftform oder in elektronischer Textform zu erklären. Anderen AG wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in elektronischer Textform zu erklären.

7.4.

Im Falle eines Rücktritts hat sich Busreisen Edgar Wimmer im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes und ohne eine Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen zu bemühen, den vertraglich vereinbarten Bus, bzw. die vertraglich vereinbarten Beförderungskapazitäten anderweitig zu verwenden.

7.5. 

Busreisen Edgar Wimmer hat sich auf den Vergütungsanspruch die Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung anrechnen zu lassen. Ist eine anderweitige Verwendung des Busses bzw. der vertraglich vereinbarten Beförderungskapazitäten nicht möglich, so bleibt der Anspruch von Busreisen Edgar Wimmer auf Bezahlung des vollen Mietpreises bestehen.

7.6. 

Der AG kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat Busreisen Edgar Wimmer dann, wenn der Rücktritt nicht auf einen Umstand beruht, den es zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Busreisen Edgar Wimmer kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalisieren:

a. bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 10%

b. ab 20 bis 11 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 25%

c. ab 10 bis 4Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50%

d. ab 3 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 100%

7. 7. 

Dem AG bleibt es ausdrücklich vorbehalten, Busreisen Edgar Wimmer nachzuweisen, dass ihm kein oder nur ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist und/oder dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher waren als der pauschale Abzug von 30%. Es bleibt dem AG außerdem der Nachweis vorbehalten, dass eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen vertraglichen Leistungen (insbesondere ein anderweitiger Einsatz des Busses) seitens Busreisen Edgar Wimmer erfolgt ist oder ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterlassen wurde. Im Falle solcher Nachweise hat der AG keine oder nur eine entsprechend geringere Entschädigung zu bezahlen.

7.8. 

Der Anspruch von Busreisen Edgar Wimmer besteht nur dann, wenn Busreisen Edgar Wimmer zum Zeitpunkt des Rücktritts zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen bereit und in der Lage war, die Nichtinanspruchnahme nicht auf einem Umstand beruht, den Busreisen Edgar Wimmer zu vertreten hat und kein Fall der höheren Gewalt vorliegt. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht ebenfalls nicht, wenn der Rücktritt darauf zurückzuführen ist, dass Busreisen Edgar Wimmer erhebliche und für den AG nicht zumutbare Leistungsänderungen vorgenommen oder angekündigt hat.

8. 

Rücktritt und Kündigung durch Busreisen Edgar Wimmer

8.1.  

Busreisen Edgar Wimmer kann außer dem in diesen Vertragsbedingungen geregelten Fall eines Zahlungsverzuges des AG

– vom Vertrag vor Fahrtantritt zurücktreten

– oder den Vertrag nach Leistungsbeginn (Fahrtantritt) kündigen,

a) wenn der AG trotz entsprechender Abmahnung von Busreisen Edgar Wimmer vertragliche oder gesetzliche Pflichten in erheblicher Weise verletzt oder solche Pflichtverletzungen objektiv zu erwarten sind und wenn solche Pflichtverletzungen objektiv geeignet sind, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen durch Busreisen Edgar Wimmer erheblich zu gefährden, zu erschweren oder zu beeinträchtigen. Busreisen Edgar Wimmer ist beim Vorliegen dieser Voraussetzungen zum Rücktritt bzw. zur Kündigung nur dann berechtigt, wenn von Busreisen Edgar Wimmer ein Festhalten am Vertrag aufgrund der Pflichtverletzung auch unter Berücksichtigung der Interessen des AG an der Durchführung des Vertrages objektiv nicht zumutbar ist.

b) soweit der AG und/oder seine Beauftragten und/oder seine Fahrgäste gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder in anderer Weise objektiv die Sicherheit des Busses, des Fahrers, der Insassen des Busses oder anderer Verkehrsteilnehmer oder sonstiger Dritter gefährden,

c) wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie  Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird

8.2.

Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung nach Ziff. 8.1 lit. a) und b) bleibt der Anspruch von Busreisen Edgar Wimmer auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Die Regelungen in Ziff. 7.5 bis 7.7 gelten entsprechend.

8.3.

Im Falle einer Kündigung von Busreisen Edgar Wimmer nach Fahrtantritt aus den in Ziff. 8.1 lit. c) genannten Gründen ist Busreisen Edgar Wimmer auf Wunsch des AG verpflichtet, die Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur mit einem Bus besteht. Die Pflicht zur Rückbeförderung entfällt, wenn und soweit die Rückbeförderung für Busreisen Edgar Wimmer unmöglich oder auch unter Berücksichtigung der Interessen des AG und/oder seiner Teilnehmer unzumutbar ist. Entstehen bei einer solchen Kündigung Mehrkosten für die Rückbeförderung als solche, so sind diese vom AG und Busreisen Edgar Wimmer je zur Hälfte zu tragen. Anderweitige Mehrkosten, insbesondere Kosten für eine zusätzliche Verpflegung oder Unterbringung der Fahrgäste des AG, trägt der AG.

8.4. 

Kündigt Busreisen Edgar Wimmer den Vertrag aus den in Ziff. 8.1 lit. c) genannten Gründen, so steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für Busreisen Edgar Wimmer trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

9. 

Beschränkung der Haftung von Busreisen Edgar Wimmer

9.1. 

Die Haftung von Busreisen Edgar Wimmerbei vertraglichen Ansprüchen ist, ausgenommen die Haftung für Sachschäden, für die Ziff. 9.2 gilt, auf den 10-fachen Mietpreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht,

a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Busreisen Edgar Wimmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Busreisen Edgar Wimmer beruhen,

b)  für Ansprüche aus sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Busreisen Edgar Wimmer oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Busreisen Edgar Wimmer beruhen,

c)  für typische und vorhersehbare Schäden aus der fahrlässigen Verletzung von Hauptleistungspflichten von Busreisen Edgar Wimmer.

9.2. 

§ 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je befördertem Gepäckstück 500,- € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

10. 

Pflichten und Haftung des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und seiner Fahrgäste, Mängelrügen (Beschwerden)

10.1. 

Dem AG obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung.

10.2. 

Anweisungen des Fahrers oder sonstiger Mitarbeiter von Busreisen Edgar Wimmer ist seitens des AG, seiner Reiseleiter oder sonstiger Beauftragten und seiner Fahrgäste Folge zu leisten,

a) soweit sich diese Anweisungen auf die Durchführung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Inland und Ausland, insbesondere auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Einreisevorschriften beziehen,

b) soweit solche Anweisungen objektiv berechtigt sind, um einen ordnungsgemäßen Fahrtablauf zu ermöglichen oder sicherzustellen,

c) soweit die Anweisungen dazu dienen, unzumutbare Beeinträchtigungen für den Fahrer und/oder die Fahrgäste zu verhindern oder zu unterbinden.

10.3. 

Der AG haftet selbst, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Fahrgästen, Reiseleitern oder Beauftragten für Sach- oder Vermögensschäden von Busreisen Edgar Wimmer, die durch seine Fahrgäste, Reiseleiter oder Beauftragte verursacht wurden, insbesondere Schäden am Fahrzeug, soweit für die Entstehung des Schadens die Verletzung eigener vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten des AG ursächlich oder mitursächlich geworden ist und der AG nicht nachweist, dass weder er noch seine Fahrgäste, Reiseleiter oder Beauftragten den Schaden zu vertreten haben.

10.4. 

Gemäß § 21 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, insbesondere beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes. Der AG hat, insbesondere durch entsprechende ausdrückliche schriftliche oder mündliche Informationen an seine Fahrgäste und durch entsprechende Instruktion seiner Reiseleiter oder sonstigen Beauftragten, die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschriften durch die Fahrgäste sicherzustellen.

10.5. 

Fahrgäste, die trotz Ermahnung den sachlich – insbesondere nach den vorliegenden Bestimmungen – begründeten Anweisungen des Fahrers oder sonstigen Beauftragten von Busreisen Edgar Wimmer nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen und aus Busreisen Edgar Wimmer gewiesen werden, wenn durch die Nichtbefolgung der Anweisungen

a) eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften im Inland oder im Ausland eintritt oder andauert,

b) Sicherheitsvorschriften verletzt werden,

c) die Sicherheit der Fahrgäste auch ohne eine Verletzung von Sicherheitsvorschriften objektiv gefährdet oder beeinträchtigt wird,

d) eine ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt objektiv erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird,

e) die Fahrgäste erheblich in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden

f) aus anderen erheblichen Gründen die Weiterbeförderung für Busreisen Edgar Wimmer auch unter Berücksichtigung der Interessen des betroffenen Fahrgastes an der Weiterbeförderung objektiv unzumutbar ist.

10.6. 

Im Falle eines berechtigten Ausschlusses von der Beförderung besteht ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffsansprüche des AG gegenüber Busreisen Edgar Wimmer nicht.

10.7. 

Mängelrügen (Beschwerden) über die Art und Weise der Durchführung der Fahrt und/oder das eingesetzte Fahrzeug und/oder die Fahrweise oder das Verhalten des Fahrers oder sonstiger Beauftragter sowie über die Mängel sonstiger vertraglicher Leistungen von Busreisen Edgar Wimmer sind zunächst an den Fahrer oder die sonstigen Beauftragten der Busreisen Edgar Wimmer zu richten. Der AG hat seine Reiseleiter oder sonstigen verantwortlichen Beauftragten anzuhalten, unabhängig davon, ob entsprechende Beschwerden durch die Fahrgäste selbst erfolgen oder bereits erfolgt sind, entsprechende Mängelrügen gegenüber dem Fahrer oder sonstigen Beauftragten des AG vorzunehmen.

10.8. 

Der Fahrer oder sonstige Beauftragte von Busreisen Edgar Wimmer sind angehalten und berechtigt, begründeten Mängelrügen abzuhelfen. Sie sind berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn diese Abhilfe nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Im Falle einer solchen Verweigerung der Abhilfe bleiben Ansprüche des AG, insbesondere auf Minderung des Preises oder auf Schadensersatz unberührt.

Der AG ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Er hat seine Reiseleiter oder sonstigen Beauftragten vor Beginn der Fahrt zu einem entsprechenden Verhalten anzuhalten.

11. 

Verjährung

11.1. 

Vertragliche Ansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Busreisen Edgar Wimmer oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Busreisen Edgar Wimmer beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Busreisen Edgar Wimmer oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Busreisen Edgar Wimmer beruhen.

11.2. 

Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

11.3. 

Die Verjährung nach Ziff. 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, zu dem der AG vom Anspruchsgrund und von Busreisen Edgar Wimmer als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangt haben müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

11.4. 

Schweben zwischen dem AG und Busreisen Edgar Wimmer Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der AG oder Busreisen Edgar Wimmer die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11.5. 

Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben zwingende gesetzliche Verjährungsregelungen, insbesondere aus der Haftung von Busreisen Edgar Wimmer oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (insbesondere der Fahrer) nach Haftungsbestimmungen des Straßenverkehrs-, des Kraftfahrzeug- und des Personenbeförderungsrechts, unberührt. Gegenüber AG, die Unternehmer sind, gilt dies nur insoweit, als auch mit diesen abweichende Vereinbarungen nicht zulässig sind.

12. 

Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. 

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem AG und Busreisen Edgar Wimmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

12.2. 

Soweit bei Klagen des AG gegen Busreisen Edgar Wimmer im Ausland für die Haftung vonBusreisen Edgar Wimmer dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des AG, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.3. 

Der AG kann Busreisen Edgar Wimmer nur an dessen Sitz verklagen.

12.4. 

Für Klagen von Busreisen Edgar Wimmer gegen den AG ist der Wohn-/Geschäftssitz des AG maßgebend. Für Klagen gegen AG, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen oder Unternehmen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland  haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Busreisen Edgar Wimmer vereinbart.

12.5. 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem AG und Busreisen Edgar Wimmer anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des AG ergibt oder

b)  wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der AG angehört, für den AG günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

13.

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien ( insbesondere dem Corona-Virus )

13.1.

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Mietomnibusleistungen durch Busreisen Edgar Wimmer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

13.2.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder unzumutbarer Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Vorgaben und Auflagen zur Durchführung von Reisen ausgeschlossen ist.

13.3.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen und -beschränkungen von Busreisen Edgar Wimmer bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und alle Fahrgäste anzuweisen, im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von Busreisen Edgar Wimmer und den Fahrer unverzüglich zu verständigen.

13.4.

Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von Busreisen Edgar Wimmer vereinbart, dass die Beförderung der vertraglich vereinbarten maximalen Personenzahl ( ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Reisegästen des vereinbarten Busses ) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Mietomnibusfahrt geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.